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Haftung des Kreditgebers

  • Schützen Sie Kreditnehmer, denen Kreditgeber, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, Unrecht getan haben, oder behandeln Sie sie in Bezug auf Kredite und Kreditverträge fair.

  • Unterstützung der Kunden bei der Untersuchung ihrer Rechte gegenüber Banken, Finanzinstituten und anderen Kreditgebern, die gegen ihre Verpflichtung verstoßen haben, nach Treu und Glauben zu handeln und sie fair zu behandeln.

  • Vertretung sowohl der Finanzinstitute als auch ihrer Kreditnehmer in Fällen der Kreditgeberhaftung.

  • Verteidigung von Kreditgeberhaftungsansprüchen aufgrund von Verletzung von Treuhandpflichten, Vertragsverletzung.

  • Vertretung von Kreditgenossenschaften, staatlichen und nationalen Bankenverbänden und anderen Finanzinstituten.

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